Wenn es um deine eigene Sicherheit und die Sicherheit von Familienangehörigen geht kann nichts dem Zufall überlassen werden.
Menschen, die von Gewalt betroffen sind, zögern sehr oft Hilfe zu suchen. Dies ist insbesondere bei akuten Gefahren der Fall, wo Betroffene Angst haben die Polizei zu rufen. Unsicherheit und fehlende Informationen führen dazu, dass Fälle nicht angezeigt werden und Gewaltepisoden weiterhin vorkommen können.
In den folgenden Zeilen klären wir auf wie sich Betroffene im akuten Notfall richtig verhalten können.
Bei akuter Gefahr Polizei rufen!
Als akute Gefahr versteht man alle Situationen die eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit und Unversehrtheit einer oder mehrerer Personen darstellen können. Gefahren im eigenen Zuhause gehören auch dazu.
Falls eine Situation außer Kontrolle geraten sollte und die Gefahr besteht, dass du oder andere Familienangehörige verletzt werden könnten, ist unverzüglich die Polizei unter dem Polizeinotruf 110 zu verständigen. Beschreibe der Polizei was passiert ist und halte dich an die Anweisungen, damit dir in schnellstmöglicher Zeit geholfen werden kann.
Bei dringender Gefahr ist jede Sekunde ausschlaggebend und schnelles Handeln kann verhindern, dass du oder weitere Familienangehörige verletzt werden.

Was passiert wenn die Polizei eingeschaltet wird?
Falls der Einsatz der Polizei angefordert wurde und diese vor Ort eintrifft, dann werden im nächsten Schritt die Betroffenen über das weitere Vorgehen und über Hilfe- und Schutzmöglichkeiten informiert. Auch die Person, die irgendwelche Art von Gewalt ausgeübt hat, wird über das weitere Vorgehen der Polizei und über mögliche Konsequenzen informiert.
Die Polizei stellt sicher, dass die Gewaltsituation entschärft wird und alle Familienangehörigen nun in Sicherheit sind.
Die Polizeibeamten haben verschiedene Möglichkeiten, um Gefahren abzuwehren und weitere Gewalttaten zu verhindern, wie z.B. das Aussprechen eines Platzverweises, eines Kontakt- und Näherungsverbotes und einer Gefährderansprache. Liegt eine strafbare Handlung wie Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsentziehung oder Vergewaltigung vor, muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen.
Wie kann die Polizei um meine Sicherheit sorgen?
Vielen Betroffenen ist nicht ausreichend klar, welche Rolle die Polizei bei Gewalt spielt und wie diese für die Sicherheit der Menschen sorgen kann. Es ist daher umso wichtiger Aufklärungsarbeit zu leisten und den Betroffenen klarzumachen, dass jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat, und die Freiheit der Person unverletzlich ist (Art. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland).
Um betroffene Personen oder Kinder im Haushalt vor weiterer Gewalt zu schützen, kann die Polizei die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen, ihr den Wohnungsschlüssel abnehmen oder sie vorübergehend in Gewahrsam nehmen. Die Polizei kann der Täterin oder dem Täter über einen längeren Zeitraum verbieten, die Wohnung zu betreten wenn Gefahr für weitere Übergriffe besteht. Außerdem kann der dieser Person untersagt werden, sich den direkt Betroffenen oder ihren Kindern zu nähern.
Die getroffenen Maßnahmen hängen von Art und Schweregrad der Gewalt ab.
Was kann ich tun, wenn die Gefahrensituation nicht akut ist?
Nicht bei jeder Gewaltepisode handelt es sich um eine akute Gefahr, doch auch hier gibt es Hilfe für Betroffene.
Falls du mit jemanden sprechen und dich anonym jemanden anvertrauen möchtest, kannst du dich an folgende Nummern wenden:
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de
- NummergegenKummer Kinder- und Jugendtelefon: 116111 oder www.nummergegenkummer.de
- NummergegenKummer Elterntelefon: 08001110550 www.nummergegenkummer.de
Weitere Informationen kannst du auch aus unserem Artikel zu Hilfsangeboten finden, welcher unter “weiterführende Themen” aufgelistet ist, entnehmen.
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